Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung im Rahmen der bestehenden vier festen Wohngruppen des Wohnheims
ab Kindergartenalter, in Ausnahmefällen auch jünger
vorzugsweise Kinder und Jugendliche aus der Region
nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, bei denen ständig die Anwesenheit eines Arztes erforderlich wäre