zusätzliche Betreuungsleistungen
zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen
- Anspruchsgrundlage ist SGB XI § 45b
- pro Monat 100,00 €, maximal 200,00 €, zusätzlich zum Pflegegeld nach Feststellung durch den Medizinischen Dienst
- zusätzliche Betreuungsleistungen (sogenannten Pflegestufe 0) können auch unabhängig von einer anerkannten Pflegestufe 1 bis 3 gewährt werden
- zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen (sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) gegen Vorlage entsprechender Belege über die erbrachten Leistungen
- Nicht aufgebrauchte Leistungen können in das Folgejahr übertragen werden.
- Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen kann ebenfalls für die stationäre Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung eingesetzt werden. In diesem Fall sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen sowie Investitionskosten selbst zu tragen.
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