Das Bundesversicherungsamt bemängelt Missstände im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen.Anmoderation
Besonders Mütter und Väter von pflegebedürftigen Kindern sollten ihren Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nutzen. Dem stehen häufig intransparente Antragsverfahren entgegen.
In seinem Rundschreiben vom 17.08.2011 greift das Bundesversicherungsamt einen Bericht des Bundesrechnungshofes auf und bemängelt Missstände bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Das Bundesversicherungsamt äußert seine Erwartung, dass die Krankenkassen ihre Entscheidung den Versicherten zukünftig transparent und einzelfallbezogen mitteilen und Ablehnungen mit einer aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.
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