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06.01.2020

Wichtige gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 eine Auswahl an rechtlichen Änderungen

Gerade zu Beginn eines Jahres treten häufig gesetzliche Änderungen in Kraft.

Nachfolgend eine Zusammenstellung aus Sicht von Familien mit einem chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kind.

Die Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht
Ab 01.01.2020 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung keine Leistung der Sozialhilfe mehr. Sie wird aus dem Fürsorgesystem des SGB XII herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch eingebettet. Hintergrund ist die dritte von vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft. Damit werden die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch Menschen mit Behinderungen erhöht und eine angemessene Alterssicherung ermöglicht. Die Anrechnung des Partnereinkommens und -vermögens entfällt vollständig.

Teilhabe auf Bildung
Für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen auch eine Promotion werden erstmals Assistenzleistungen rechtssicher ermöglicht.

Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Existenzsicherung
Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden in den bisherigen stationären Einrichtungen (den künftigen besonderen Wohnformen) von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe getrennt. Die Abkehr vom sog. "Komplettpaket" erhöht die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Betroffenen. Die Fachleistungen orientieren sich ab dem 01.01.2020 am individuellen Bedarf und werden unabhängig von der Wohnform erbracht.

Soziale Teilhabemöglichkeiten verbessert
Durch eine Neustrukturierung und Konkretisierung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe werden die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung weiter gestärkt. Eingliederungshilfebezieher profitieren so u.a. von einem neuen Leistungstatbestand, der Assistenzleistungen zur selbstbestimmten Alltagsbewältigung konkret regelt und auch die Unterstützung bei der Ausübung eines Ehrenamtes vorsieht.

Finanzielle Entlastung von Angehörigen
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung, die Hilfe zur Pflege oder andere Sozialhilfeleistungen erhalten, erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Im gleichen Umfang werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern von Zuzahlungen befreit. In der Eingliederungshilfe entfällt der Kostenbeitrag, den unterhaltsverpflichtete Eltern für ihre volljährigen leistungsberechtigten Kinder aufbringen müssen, sogar unabhängig vom Einkommen vollständig.

Dauerhafte Finanzierung der EUTBs
Ebenfalls durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde die dauerhafte Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) gesichert. Von dieser positiven Nachricht sind auch wir als Träger einer EUTB betroffen.

Budget für Ausbildung
Ein Budget für Ausbildung (bisher nur für Arbeit) erhöht die Chance für junge Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren zu können.

Ansprüche auf Grundsicherung gesetzlich klargestellt
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nunmehr auch gesetzlich klargestellt, dass Menschen mit Behinderungen auch im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen leistungsberechtigt sind.

Arbeitsassistenz
Es wird in Bezug auf die Kosten einer als notwendig festgestellten Arbeitsassistenz klargestellt, dass es kein Ermessen bezüglich des Umfangs der Kostenübernahme gibt.

Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117
Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 01.01.2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

Apps auf Rezept
Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden erleichtert.

Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren eigenverantwortlich
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 01.01.2020 als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es ist zu hoffen, dass diese Regelung positive Effekte auf die Begutachtungsverfahren (z.B. Hilfsmittelversorgung, Pflegegrad) hat.

Hygieneartikel künftig günstiger
Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt nun der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Darüber dürfen sich insbesonders Frauen freuen, denn auch Hygieneartikel wie zum Beispiel Binden, Tampons und Menstruationstassen wurden bisher mit 19 % besteuert.

Quelle: juris

 

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