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19.02.2021

Impfmöglichkeit für Eltern von Risikokindern Impfung mit hoher Priorität

Laut der Auskunft vom 08.02.2021 (zu Nr. 14) auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig besteht für Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung oder nach einer Organtransplantation als enge Kontaktpersonen die Möglichkeit, die Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität zu erhalten.

Das genauere Verfahren wird allerdings nicht weiter ausgeführt.

Für andere Personen mit einer individuellen Dringlichkeit seien in Berlin keine Einzelfallentscheidungen vorgesehen (zu Nr. 18 und 19).

Der genaue Wortlaut der Auskunft kann hier nachgelesen werden.

Da wie oben geschrieben, das Verfahren, wie Menschen mit einer geistigen Behinderung und deren Angehörige zu einem Impftermin kommen können, nicht weiter ausgeführt wird, haben wir selbst bei der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) nachgefragt. Für Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind oder den Beschäftigungs- und Förderbereich besuchen, ist mittlerweile die Impfung durch den Einsatz der Mobilen Impfteams (MIT) sichergestellt.

Aber was ist mit Menschen mit einer geistigen Behinderung ohne institutionelle Anbindung an einen Leistungserbringer der Eingliederungshilfe?

Der Teilhabefachdienst im Bezirk konnte keine Auskunft geben. Der Krisenstab bei der SenIAS antwortete am 26.02.2021 wie folgt:

Leider müssen wir Sie um etwas Geduld bitten. Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren an der Impfung der Menschen in stationären Einrichtungen, um dann eine Lösung zu finden, die für Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem Impftermin ermöglicht. Wir werden die Informationen über diese Terminvergabe über alle uns zur Verfügung stehenden Medien verteilen, um so die Daten für die Einladungsschreiben generieren zu können. Wir sichern Ihnen zu, dass wir dies so einfach und praktikabel wie möglich gestalten werden.

Bezüglich der Impfungen von Kontaktpersonen sieht die Impfverordnung vor, dass von einer nicht in einer Einrichtung oder deren gesetzliche Betreuer/ rechtliche Vertreter befindlichen pflegebedürftigen Person 2 bestimmt werden können. Dies würde dann Sie und ggf. auch Personen in der Familie betreffen. Auch dies wird derzeit geplant. Ich habe höchste Achtung vor Ihrer täglichen Pflegearbeit, kann Ihnen aber derzeit keine genaueren Angaben zu den Modalitäten geben. Ich möchte es aber nicht versäumen, Ihnen mitzuteilen, dass wir um Ihre Fragen wissen und unser Bestes tun, um Ihnen baldmöglichst eine Terminbuchung zu ermöglichen.

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12207 Berlin
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für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.